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   BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20   

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BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20 (https://dejure.org/2021,32010)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2021 - 4 StR 439/20 (https://dejure.org/2021,32010)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 4 StR 439/20 (https://dejure.org/2021,32010)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verjährungsbeginn beim Versuch bei Ende der der Vollendung der Tat dienenden Tätigkeit ; Unterbrechung der Tatausführung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verjährungsbeginn beim Versuch bei Ende der der Vollendung der Tat dienenden Tätigkeit; Unterbrechung der Tatausführung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit der "Vermittlung" englischer Fahrerlaubnisse im Schuldspruch weitgehend rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Vermittlung" englischer Führerscheine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 25
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14

    Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20
    Der Richter muss die aufzuklärende Tat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, NJW 2015, 1585; vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05, NJW 2009, 2516).
  • BVerfG, 19.06.2018 - 2 BvR 1260/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20
    Dabei ist die Angabe der Tatzeit zur Individualisierung der Tat grundsätzlich unerlässlich (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 BvR 1260/16; vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 1872/05).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20
    Beim Versuch kommt es für den Verjährungsbeginn auf das Ende der Tätigkeit an, die der Vollendung der Tat dienen sollte (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 3 StR 450/88, BGHSt 36, 106, 117).
  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20
    Der Richter muss die aufzuklärende Tat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, NJW 2015, 1585; vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05, NJW 2009, 2516).
  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20
    Anordnungen, die den Mindestanforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs nicht genügen, vermögen die Verjährung nicht zu unterbrechen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 4 StR 142/03, NStZ 2004, 275).
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20
    aa) Ein richterlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss hat den Tatvorwurf zur rechtstaatlichen Eingrenzung des Ermittlungszugriffs sachangemessen zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01, NStZ 2002, 212).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20

    Verjährungsfrist (Verjährungsbeginn beim Betrug); Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20
    Beim (vollendeten) Betrug beginnt die Verjährung mit Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 mwN).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 1872/05

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Durchsuchung von Wohnungen; Anforderungen

    Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20
    Dabei ist die Angabe der Tatzeit zur Individualisierung der Tat grundsätzlich unerlässlich (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 BvR 1260/16; vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 1872/05).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    In solchen Fällen ist der Betrug bei einem anwachsenden Gesamtschaden erst mit der letzten Teilauszahlung beendet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 2 StR 151/21 Rn. 3; vom 20. Juli 2021 - 4 StR 439/20 Rn. 4; vom 13. Januar 2021 - 3 StR 348/20 Rn. 2 f.; vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, BGHR StGB § 78a Satz 1 Betrug 4 Rn. 6 (vollständige Auszahlung einer Darlehensvaluta) und vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205 Rn. 60; Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00 Rn. 2, 17, BGHSt 46, 159, 166 (Zahlung eines Grundstückskaufpreises in Tranchen); vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 251/20 Rn. 8 (endgültige Abwendung einer Regressforderung)).
  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 381/23

    Begründung eines Verfolgungshindernisses durch Eintritt der Verjährung; Gewerbs-

    Der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Zeitpunkt der Beendigung ist beim vollendeten Betrug mit Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils gegeben (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 4 StR 439/20 Rn. 4).
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